Sucht ist eine Krankheit.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1968 in einem Urteil Sucht als Krankheit anerkannt.
Für Abhängige bedeutet das: Sie müssen sich nicht schämen, abhängig zu sein. Sucht ist keine „Willensschwäche“, sondern eine Krankheit, für die ein umfangreiches Behandlungsgebot vorgehalten wird. Allerdings liegt es in der Verantwortung des abhängigen Menschen, etwas gegen seine Suchtkrankheit zu tun.
Grundsätzlich kann jeder Mensch abhängig werden. Dies ist nicht auf stoffgebundene Abhängigkeiten (z.B. Alkohol, illegale Drogen, Medikamente oder Nikotin) beschränkt. Im Prinzip kann jedes Verhalten zur Sucht werden. Auch Arbeit, Essen, Computer- oder Glücksspiele können exzessiv und in krankhaftem Ausmaß betrieben werden. Die Zahl derer, die von mehreren Suchtmitteln abhängig sind, nimmt zu.
Suchtmittel können zunächst einmal mehr oder weniger stark von Ängsten befreien und zu Entspannung, Harmonie, gesteigertem Selbstwertgefühl oder Glückszuständen führen bis hin zu Rausch und Ekstase. Das kann erst einmal positiv empfunden werden, und die Konsumierenden möchten das gute Gefühl beibehalten. Womöglich finden sie auch Anerkennung im Freundes- oder Familienkreis, weil sie nicht mehr so ängstlich oder schüchtern wirken. Irgendwann muss jedoch die Dosis erhöht werden. Es wird mehr vom Suchtmittel gebraucht, damit sich das gute Gefühl einstellt oder unangenehme Gefühle verdrängt werden können. Bei Suchtmitteln wie Alkohol oder Medikamenten kann neben dieser psychischen eine körperliche Abhängigkeit hinzukommen. Der Körper braucht die Droge und reagiert mit Entzugserscheinungen, wenn er sie nicht bekommt. Die Abhängigen verlieren schließlich die Kontrolle über die Mengen, die konsumiert werden. Aus dem gelegentlichen Konsum wird zuerst eine Gewohnheit, bei der sich Zeitpunkt und Mengen noch kontrollieren ließen, und schließlich eine Abhängigkeit, die neben vielen körperlichen und psychischen Schäden auch die Persönlichkeit eines Menschen verändert. Das Leben dreht sich dann nur noch um die Droge und das süchtige Verhalten.
Anzeichen für das Vorliegen einer Suchtkranheit:
- Starker Wunsch, zwanghaftes Verlangen nach dem Suchtmittel
- Verlust der Kontrolle über den Konsum, Nicht-mehr-Aufhören-können.
- Körperliche Entzugssymptome
- Es werden immer größere Mengen benötigt, damit die Wirkung eintritt (Toleranzentwicklung).
- Ein großer Zeitaufwand wird in Kauf genommen, um das Suchtmittel zu beschaffen, zu nehmen und sich davon zu erholen.
- Andere Interessen werden vernachlässigt.
- Die Substanz wird wider besseren Wissens und trotz eintretender schädlicher Folgen weiter genommen.
Sind drei der oben genannten Punkte im Laufe eines Jahres aufgetreten, gilt ein Mensch als abhängig.